Vorschriften

Drohnen Gesetz: Vorschriften und Verbote
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Wer Drohnen in Deutschland steuern möchte sollte sich genau mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut machen. Hier schreiben wir lediglich ein paar Rahmenbedingungen für Drohnenflüge unserer Drohnen auf.

Benötige ich eine Versicherung?

Prinzipiell ist das Fliegen mit Drohnen versicherungspflichtig. Dabei ist es egal ob privat oder gewerblich geflogen wird. Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Im Regelfall decken diese die private Haftpflichtversicherung sowie die gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht ab. Es ist also eine Zusatzversicherung oder die Erweiterung der bestehenden Versicherungen notwendig.

Besteht eine Kennzeichnungspflicht?

Drohnen ab 250 Gramm unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Es muss die komplette Adresse des Eigentümers gut lesbar und feuerfest an der Drohne angebracht werden. Empfohlen werden dabei Aluminium Plaketten welche es in speziellen Shops zu kaufen gibt. Drohnen unter 250 Gramm benötigen kein Kennzeichen.

Wie hoch und wie weit darf ich mit einer Drohne fliegen?

Drohnen dürfen bis zu einer Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden. Alles darüber bedarf einer behördlichen Ausnahmegenehmigung bei den Landesluftfahrtbehörden. Weiterhin dürfen Drohnen nur tagsüber, in Sichtweite des Piloten (also wenige hundert Meter), geflogen werden. Für Nachtflüge bedarf es einer Aufstiegserlaubnis.

Welche Dinge sind beim fliegen mit der Drohne verboten?
  • das Fliegen außerhalb der Sichtweite
  • Fliegen über Wohngrundstücken
  • Fliegen über Naturschutzgebieten
  • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
  • Das Fliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung)

Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand zu:

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • militärischen Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der Energieerzeugung und – verteilung
Gibt es Ausnahmen zu den Vorschriften?

Es gibt gesonderte Ausnahmen und Bedingungen zu den vorherigen Regeln. z.B.:

  • Über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes es erlaubt oder erwünscht
  • auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 100 Metern überschritten werden
  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und keine optischen, akustischen und Funk-Signale empfangen und aufzeichnen kann.
  • außerhalb der Sichtweite darf geflogen werden mit einer FPV-Brille, wenn die Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten wird und die Drohne unter 250 Gramm bleibt oder die Drohne in Sichtweite mind. einer weiteren Person fliegt, die den Steuerer vor Gefahren warnen kann.

Es können noch dazu zusätzlich Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden.

(alle Angaben ohne Gewähr)